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Praxistaugliche Regelung zur Mineralwolle-Entsorgung gefordert

Die Entsorgung von Mineralwolle ist bereits seit längerem mit hohen Kosten verbunden, da bisher Mineralwolle die gleiche Abfallschlüsselnummer wie Asbest trug. Ein vorliegender Entwurf zur Novellierung der Deponieverordnung bringt nun zusätzliche Auflagen und steigende Kosten.

Die Fachvereinigung Mineralwollindustrie (FMI) fordert eine Übergangsregelung für das ab dem Jahr 2027 vorgesehene Deponierungsverbot. Zwar wurde bei der Novellierung die Gleichstellung von Mineralwolle und Asbest aufgehoben, die Auflagen wurden jedoch erhöht.

So z. B. die Auflage, dass Mineralwolleabfälle konfektioniert, also verpackt und gepresst oder zerkleinert und gebunden angeliefert werden müssen, was eine weitere Verteuerung nach sich ziehe. Die FMI sieht das als unnötige Herausforderung nicht nur für Deponierer und eine Rücksichtslosigkeit gegenüber Privatpersonen mit kleinen Entsorgungsmengen.

Deponieverbot und Wiederverwertung
Einig sind sich FMI und die Politik jedoch, dass Recycling ein gemeinsames Ziel ist. Die beteiligten Unternehmen sind bereits aktiv und verstärken ihre Forschung um Recyclinglösungen weiter.

Die Bauindustrie gilt als wichtiger Wirtschaftszweig in Österreich, essenziell für die Konjunktur. Die FMI warnt vor den explodierenden Entsorgungskosten und Investitionsengpässen im Bau: Die Regelung betrifft öffentliche wie private Immobilienbesitzer. Arbeitsplätze wie Klimaziele sieht die FMI bedroht.

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