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Foto: Pexels/Kaique Rocha

Up-date Baurecht: Müssen vereinbarte Vertragsstrafen trotz der COVID-19-Pandemie bezahlt werden?

Der Nationalrat hat sich mit diesem in der Praxis aktuellen Thema befasst und nachstehende Regelung beschlossen:

Wer in Leistungsverzug gerät weil er die Leistungen aufgrund der angeordneten Erwerbsbeschränkung pandemiebedingt oder wegen einer erheblichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht erbringen kann, muss eine vereinbarte Konventionalstrafe (Pönale) nicht bezahlen. Diese nunmehr in Kraft getretene Regelung gilt sowohl für verschuldensabhängig als auch verschuldensunabhängig vereinbarte Konventionalstrafen.

 

Praxistipp von den Experten Girardi Schwärzler, Rechtsanwälte für Baurecht und Wirtschaft:

„Achten Sie darauf, dass diese Regelung nur für vor dem 1.4.2020 abgeschlossene Vertragsverhältnisse gilt. Für alle nach dem 1.4.2020 abgeschlossenen Vertragsverhältnisse müsste daher eine vereinbarte Pönale – bei Vorliegen der Voraussetzungen – auch bezahlt werden.“

4. COVID-19-Gesetz

Info: Musterschreiben und sonstige nützliche Informationen zu baurechtlichen Themen wie „Warnpflicht“, „Verzug“, „Baukostenschätzung“, „Mehrkostenforderungen“ finden Sie direkt auf der Seite von Girardi Schwärzler: https://gss.at/aktuelles/

Diese Information ersetzt keine juristische Beratung, die ARGE QG WDS übernimmt keine Haftung. Sie wurde mit freundlicher Genehmigung der Rechtsexperten Girardi Schwärzler, Rechtsanwälte für Baurecht und Wirtschaft unter Haftungsausschluss zur Verfügung gestellt.