Ja! Wir freuen uns: Die klimaaktiv Kriterien wurden aktualisiert. Sanierung bekommt damit einen besseren Stellenwert.
Die Version 2020.4 bringt Klarstellungen bei den Kriteriendefinitionen sowie kleinere inhaltliche Anpassungen der Qualitätsanforderungen mit sich. Zudem erleichtert sie Sanierungen, bei denen Bauteile aus technischen oder baurechtlichen Gründen nicht gedämmt werden können.
Neu eingeführt wurde auch die Möglichkeit, Deklarationen auf Basis von Energieausweisen gemäß der OIB-Richtlinie 6:2023 vorzunehmen. Sämtliche Änderungen sind im Änderungsprotokoll der Deklarationsplattform dokumentiert.
Hier geht’s zur neuen Version und der Initiative klimaaktiv.