NEWS
Foto: Shutterstock/Guido Grochowski

Baurecht: Neues Gewährleistungsrecht

Durch das am 1.1.2022 in Kraft getretene Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz ergeben sich Neuerungen, die Sie wissen sollten:

Zur Anwendung kommt das neue Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG)

  • für Geschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern über den Kauf von Waren, auch wenn sie erst herzustellen sind,
  • über die Bereitstellung digitaler Leistungen gegen Zahlung oder Überlassung.

Von den Regeln dieses Gesetzes kann nicht zum Nachteil des Verbrauchers durch eine Vereinbarung abgewichen werden.

 

Für Verträge über unbewegliche Sachen zwischen Unternehmern, oder zwischen Unternehmern und Konsumenten gelangen weiterhin die Bestimmungen des ABGB bzw. KSchG zur Anwendung. Mit dem Inkrafttreten des Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (GRUG) haben sich jedoch die Gewährleistungsfristen des ABGB wie folgt geändert:

 

Nach der bisherigen Rechtslage betrug die Gewährleistungsfrist bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre ab Übergabe. Allfällige Gewährleistungsansprüche mussten daher innerhalb von 3 Jahren ab Übergabe gerichtlich geltend gemacht werden, widrigenfalls sie verjährten. Aufgrund der neuen Rechtslage wird dem Auftraggeber nach dem Ablaufen der 3-jährigen Gewährleistungsfrist noch eine 3-monatige Geltendmachungsfrist eingeräumt. Der Auftraggeber hat sohin nunmehr 3 Jahre und 3 Monate Zeit seine Gewährleistungsansprüche gerichtlich geltend zu machen.

 

Der Praxistipp von den Experten Girardi Schwärzler, Rechtsanwälte für Baurecht und Wirtschaft:

„Achten Sie darauf, dass die neue Rechtslage nur auf Verträge zur Anwendung gelangt, die ab dem 1.1.2022 abgeschlossen wurden.“

 

Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz – GRUG, BGBl l 2021/175

 

Info: Musterschreiben und sonstige nützliche Informationen zu baurechtlichen Themen wie „Warnpflicht“, „Verzug“, „Baukostenschätzung“, „Mehrkostenforderungen“ finden Sie direkt auf der Seite von Girardi Schwärzler: https://gss.at/aktuelles/

Diese Information ersetzt keine juristische Beratung, die ARGE QG WDS übernimmt keine Haftung. Sie wurde mit freundlicher Genehmigung der Rechtsexperten Girardi Schwärzler, Rechtsanwälte für Baurecht und Wirtschaft unter Haftungsausschluss zur Verfügung gestellt.