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Up-date Baurecht: Muss der Baustellenkoordinator ständig anwesend sein?

In diesem vom Obersten Gerichtshof (OGH) verhandelten Fall stürzte ein Zimmermann auf der Baustelle vom Dach und verletzte sich. Grund war ein mangelhaft errichtetes Dachfanggerüst, dessen Steher zum Teil zu weit voneinander entfernt waren.

In diesem vom Obersten Gerichtshof (OGH) verhandelten Fall stürzte ein Zimmermann auf der Baustelle vom Dach und verletzte sich. Grund war ein mangelhaft errichtetes Dachfanggerüst, dessen Steher zum Teil zu weit voneinander entfernt waren.

Der Zimmermann klagte die Baustellenkoordinatorin auf Schadenersatz, sie hatte die Baustelle zuletzt zwei Tage vor dem Unfall besichtigt. Das Dachfanggerüst war zu diesem Zeitpunkt erst teilweise montiert, wobei bei den damals bereits aufgestellten Stehern die richtigen Abstände eingehalten worden waren.

Der OGH entschied, dass im Hinblick auf die ordnungsgemäß erfolgte Teilaufstellung die Baustellenkoordinatorin nicht mit einem Fehler bei der weiteren Montage hätte rechnen müssen und sie daher das Gerüst nicht vor dem Unfall im fertigen Zustand neu besichtigen hätte müssen.

 

Praxistipp von den Experten Girardi Schwärzler, Rechtsanwälte für Baurecht und Wirtschaft:
„Achten Sie darauf, dass eine ständige Anwesenheit des Baustellenkoordinators auf der Baustelle nicht erforderlich ist. Baustellenbesuche müssen nach Ansicht des OGH in Intervallen erfolgen, die unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der Baustelle sowie der Art und der Intensität der Tätigkeit eine effektive Gefahrenverhütung ermöglicht.“

Info: Musterschreiben und sonstige nützliche Informationen zu baurechtlichen Themen wie „Warnpflicht“, „Verzug“, „Baukostenschätzung“, „Mehrkostenforderungen“ finden Sie direkt auf der Seite von Girardi Schwärzler: https://gss.at/aktuelles/

Diese Information ersetzt keine juristische Beratung, die ARGE QG WDS übernimmt keine Haftung. Sie wurde mit freundlicher Genehmigung der Rechtsexperten Girardi Schwärzler, Rechtsanwälte für Baurecht und Wirtschaft unter Haftungsausschluss zur Verfügung gestellt.