Getätigte Saniermaßnahmen bezahlt machen: Mit Stand 7. Dezember 2020 stehen noch 54,6 Millionen Euro an Fördermittel zur Verfügung.
Die bundesweite Sanierungsoffensive 2020 richtet sich an Private, Betriebe und Gemeinden. Der Fördertopf umfasst insgesamt 142,7 Millionen Euro. Davon sind 100 Millionen Euro für den Kesseltausch und die Förderungsaktion „raus aus Öl“ reserviert. Die Förderungsaktion „raus aus Öl“ ist Teil der Sanierungsoffensive für Betriebe und Private.
Noch können sich Private, Betriebe und Gemeinden bis Ende des Jahres gewisse Maßnahmen fördern lassen.
Zusätzliches Geld vom Bundesland
Zusätzlich gibt es Länderförderungen, für die Sie ebenfalls ansuchen können. Wir haben alle Links für Sie hier zusammengefasst: Förderungen.
WICHTIG: Zusätzliche Förderung der thermischen Sanierung über die aws Investitionsprämie ist möglich. Alle Infos haben wir hier für Sie.
Für Private
Der Förderprozess für Private erfolgt in zwei Schritten: Registrierung und Förderansuchen.
Die Lieferung von Materialien und die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2020 und dem 30.06.2022 erfolgen. Das gilt für Ein- und Zweifamilienhaus sowie den mehrgeschossigen Wohnbau.
Heizungstausch: Bis 31.12.2020 können Privatpersonen online ihre Registrierung vornehmen und haben danach 20 Wochen Zeit, den Förderantrag zu stellen. Die Umsetzung des Heizungstauschs kann je nach Zeitpunkt der Registrierung somit auch erst im Jahr 2021 erfolgen.
www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.html
Für Betriebe
Einzelmaßnahmen: Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung für die beantragten Maßnahmen einzubringen.
Bei umfassenden Saniermaßnahmen muss die Antragstellung vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen.
Heizungstausch: Die Antragstellung muss nach der Umsetzung erfolgen, das ist allerdings nur bis sechs Monate nach Rechnungslegung möglich.
www.umweltfoerderung.at/betriebe.html
Für Gemeinden
Förderungsanträge für Einzelmaßnahmen sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung für die beantragten Maßnahmen einzubringen.
Bei umfassenden Saniermaßnahmen muss die Antragstellung vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen.
www.umweltfoerderung.at/gemeinden.html
Zusätzliche Fördermöglichkeit bietet das Kommunale Investitionsprogramm 2020. Bis zum 31.12.2021 können Anträge für ökologische Maßnahmen im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI) gestellt werden.
Anfragen und Infos beim Team der KPC: umwelt@kommunalkredit.at.
Weblink: www.umweltfoerderung.at/