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Jetzt noch ansuchen: aws Investitionsprämie

Zum ersten Mal schreibt der Europäische Dachverband EAE einen Wettbewerb aus. Wir freuen uns sehr, dass unser ETHOUSE Award ein Impulsgeber dafür war.

Die COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (InvPrG) gibt es befristet bis zum 28.02.2021. Sie soll einen zusätzlichen Anreiz für die kurzfristige Umsetzung von Investitionen schaffen.

Förderbare Investitionen

Materielle und immaterielle Neuinvestition werden mit 7 % gefördert – Anlagen, Maschinen, Büro- oder Geschäftsausstattung. Und Investition in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit werden mit 14-%igen Zuschuss unterstützt – thermische Sanierung fällt unter diesen Bereich.

Thermische Sanierung

Diese Förderung kann zusätzlich zu den bestehenden Förderungsangeboten der Umweltförderung im Inland, des Klima- und Energiefonds sowie des klimaaktiv mobil Förderungsprogrammes in Anspruch genommen werden. Durch die Kombination der bestehenden Umweltförderungen mit der Öko-Investitionsprämie ergibt sich ein Zuschussbetrag von insgesamt bis zu 50 % der Investitionskosten.

Die Antragstellung für die Öko-Investitionsprämie ist zwischen 01.09.2020 und 28.02.2021 möglich. Die Inbetriebnahme und Bezahlung der geförderten Maßnahmen müssen bis spätestens 28.02.2022 erfolgen. Bei Investitionen von mehr als 20 Millionen Euro längstens bis 28.02.2024.

Förderabwicklung

Die Abwicklung erfolgt durch die Austria Wirtschaft Service GmbH (aws). Die detaillierten Förderungsbestimmungen und Richtlinien finden Sie unter www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie.

 

Die elektronische Antragstellung muss separat zum Antrag auf Umweltförderungen erfolgen: www.foerdermanager.aws.at

 

Fragen an
aws
Montag–Freitag: 08.00–18.00 Uhr und Samstag: 08.00–15.00 Uhr
+43 (1) 501 75-400
investitionspraemie@aws.at

 

Weblink:

www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/

www.publicconsulting.at/newsletter/newsletter-14/kig-oeko-investitionspraemie.html