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Foto: Bernhard Wolf
Foto: Bernhard Wolf

Update Bauprodukteverordnung – CPR

Die Bauprodukteverordnung (BPV) ist das regulatorische Flaggschiff für Bauprodukte. Sie legt harmonisierte Regeln für die Vermarktung von Bauprodukten in der EU fest. Seit Jänner 2025 ist sie neu in Kraft getreten.

Am 8. Januar 2025 ist die neue BPVO in Kraft getreten und eine Vorbereitungsphase hat begonnen. Ab dem 9. Januar 2026 werden die Artikel der neuen Verordnung anwendbar sein. Sie wird jedoch erst später und nur für diejenigen Bauprodukte umgesetzt, für die eine neue oder überarbeitete harmonisierte Norm oder (ab 2026) ein neues Europäisches Bewertungsdokument unter dem Regime der neuen BPVO zitiert worden ist. Für alle anderen Produkte bleibt die alte BPVO in Kraft (mit Ausnahme einiger weniger Artikel), da die bestehenden hEN und EADs nicht den neuen Anforderungen entsprechen.

Die folgenden Diagramme veranschaulichen den Zeitplan sowohl für den CEN-Weg (sobald die harmonisierte Produktnorm zitiert wird) als auch für den EOTA-Weg.

CPR Implementation, Grafik: EAE
CPR Implementation, Grafik: EAE
CPR Implementation, Grafik: EAE
CPR Implementation, Grafik: EAE

Da das Europäische Bewertungsdokument (EAD), das derzeit überarbeitet wird, höchstwahrscheinlich noch vor Ende dieses Jahres zitiert werden wird, fällt es unter die Regelung der alten CPR. Es wird sich also nicht sofort etwas ändern.

Wir warten auf den für März 2025 angekündigten Leitfaden von Construction Products Europe, in dem die Änderungen für die Hersteller erläutert werden. Wir werden ihn mit einigen spezifischen Anmerkungen in Bezug auf WDVS ergänzen. Da wir Mitglieder der CPR-Arbeitsgruppe sind und an der Entwicklung des Leitfadens mitgewirkt haben, werden wir uns an die branchenüblichen Erklärungen halten, um jegliche Verwirrung zu vermeiden.

Was den Digitalen Produktpass (DPP) betrifft, so ist es wichtig zu verstehen, dass zunächst ein gemeinsames System eingerichtet und von der Europäischen Kommission über einen delegierten Rechtsakt mitgeteilt werden muss, in dem eindeutige Datenformate und der Ort der Bereitstellung der Datensätze (Datenbanken) festgelegt werden. Dieser Prozess ist noch im Gange. Bitte beachten Sie dies, falls Sie von Berater:innen oder IT-Anbietern angesprochen werden.

Verwandte Veröffentlichungen:

www.ea-etics.com