NEWS
Baurecht
Foto: Fotolia

Up-date Baurecht: Ist der Inhalt von Werbebroschüren verbindlich?

Der Gerichtsfall: Der Bauträger hatte das Bauprojekt mit einem unverbaubaren Ausblick in einer Werbebroschüre beworben und dies bei den individuellen Verhandlungen mit den Wohnungskäufern nicht eingeschränkt, sondern mündlich bekräftigt.

Ausgehend davon gelangte der Oberste Gerichtshof (OGH) zum Schluss, dass von einer zugesicherten Eigenschaft ausgegangen werden kann, auch wenn sich der Bauträger geweigert hat, diese Zusage später in den Kaufvertrag aufzunehmen.

Der OGH begründete seine Entscheidung damit, dass diese Weigerung nicht in dem Sinn zu werten ist, dass die Kaufvertragsparteien damit einvernehmlich von dem von ihr zuvor ausdrücklich zugesagten und von den Klägern als kaufentscheidend offengelegten unverbaubaren Panoramablick als wesentliche Eigenschaft abgehen wollten.

Da diese zugesicherte Eigenschaft vom Bauträger nicht eingehalten wurde, stand den Käufern – nach Ansicht des OGH – eine entsprechende Preisminderung zu.

 

Praxistipp von den Experten Girardi Schwärzler, Rechtsanwälte für Baurecht und Wirtschaft:

 

„Achten Sie darauf, dass nach der Judikatur des OGH bei öffentlichen Aussagen (Inseraten etc.) des Veräußerers grundsätzlich davon auszugehen ist, dass sie den konkreten Vertragsverhandlungen (stillschweigend) zugrunde gelegt werden und auf diesem Weg Eingang in die Vereinbarung finden können.“

OGH 20.4.2021, 5 Ob 40/21z

 

Siehe zum Thema auch Bau-Update „Sind die Inhalte in Werbeprospekten rechtsverbindlich?“

Info: Musterschreiben und sonstige nützliche Informationen zu baurechtlichen Themen wie „Warnpflicht“, „Verzug“, „Baukostenschätzung“, „Mehrkostenforderungen“ finden Sie direkt auf der Seite von Girardi Schwärzler: https://gss.at/aktuelles/

Diese Information ersetzt keine juristische Beratung, die ARGE QG WDS übernimmt keine Haftung. Sie wurde mit freundlicher Genehmigung der Rechtsexperten Girardi Schwärzler, Rechtsanwälte für Baurecht und Wirtschaft unter Haftungsausschluss zur Verfügung gestellt.