Die neue Regierung hat am 27.2.2025 ihr Regierungsprogramm 2025 – 2029 unter dem Titel – „Jetzt das Richtige tun. Für Österreich.“ präsentiert. Wir haben die wichtigen Punkte für WDVS herausgearbeitet.
Ein Fahrplan für die kommenden Jahre, der große Versprechen und ehrgeizige Vorhaben enthält: Das ist das Regierungsprogramm 2025 – 2029. Wir haben die wichtigsten Punkte rund um WDVS gesucht – und gefunden.
Das gesamte Regierungsprogramm finden Sie hier.
Die Analyse des Fachverbands Stein Keramik ist hier abrufbar.
01. WIRTSCHAFT UND INFRASTRUKTUR
STANDORT, INDUSTRIEPOLITIK, BÜROKRATIEABBAU UND KAPITALMARKT
Impulse zur Vorziehung von Investitionen zur Konjunkturbelebung 2025 (S. 31 im Regierungsprogramm)
- Um die schwächelnde (Bau-)Konjunktur zu stützen, werden halböffentliche und öffentliche Investitionen nach Möglichkeit in der bestehenden Budgetrahmenplanung (nicht strukturell budgetrelevant) vorgezogen bzw. beschleunigt – mit einem besonderen Fokus auf den Hochbau.
Handwerkerbonus (S. 31) - Bekenntnis 2025 & zeitnahe Evaluierung
ENERGIE UND NETZE
Abgestimmter erneuerbarer Energieausbau (S. 55)
- Damit die Energieversorgung auf Basis von erneuerbarer Energie im Gebäudebereich gelingen kann, muss der Endenergieverbrauch deutlich gesenkt werden. Dafür bedarf es einer deutlichen Erhöhung der energetischen Sanierung im Gebäudesektor durch Gebäuderenovierung und Heizungsumstellung.
Dekarbonisierung in der Raumwärme unterstützen (S. 57)
Maßnahmen zur Umsetzung der Gebäudeeffizienzrichtlinie.
- Reduktion des Primärenergieverbrauchs bei Wohngebäuden gemäß den ambitionierten Zielen aus der EU-Gebäuderichtlinie
- Evaluierung und Weiterentwicklung des Förderrahmens für thermische Sanierungen und Heizungstausch im Sinne besserer Kosteneffizienz und Optimierung für mehrgeschossige Gebäude. Dabei soll die soziale Treffsicherheit berücksichtigt werden.
02. INFLATIONSBEKÄMPFUNG UND WOHNEN
LEISTBARES WOHNEN
Baukonjunktur (S. 58)
Die Bundesregierung bekennt sich zur Stärkung der Baukonjunktur (Neubau und Sanierung) mit Fokus auf leistbarem Wohnraum sowie zur wirtschaftlichen Bedeutung eines funktionierenden Bau- und Immobiliensektors, auch zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen.
Effizientes und nachhaltiges Bauen durch eine Evaluierung mit dem Ziel einer Reduktion von kostentreibenden Anforderungen ermöglichen, um Wohnkosten zu reduzieren.
- Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung und damit gesicherte und dauerhafte Wohnbaufinanzierung.
- Laufende Evaluierung des aktuell laufenden Wohnbaupakets und darauf basierend Prüfung weiterer allfälliger Wohnbaumaßnahmen u.a. unter Berücksichtigung des kommunalen Wohnbaus.
- Prüfung der Schaffung neuer Finanzierungsinstrumente für Wohnbauinvestitionen, um gezielt langfristige Darlehen, niedrige Fixzinsen und damit stabile Wohnkosten zu ermöglichen.
- Vielfalt im Gebäudesektor durch die Ermöglichung innovativer und neuer Baukonzepte erhöhen.
Sanierung und Dekarbonisierung (S. 59)
- Die Bundesregierung bekennt sich dazu, Sanierungs- und Dekarbonisierungsmaßnahmen im Wohnbau voranzutreiben und zu ermöglichen. (Wohn-)Rechtliche Rahmenbedingungen müssen dafür mit fairen Lösungen für Mieterinnen und Mieter, Vermieterinnen und Vermieter, Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und Eigentümergemeinschaften adaptiert werden.
- Die Bundesregierung wird die thermisch-energetische Sanierung sowie den Heizungstausch weiter durch treffsichere steuerliche Anreize sowie Förderprogramme unterstützen. Hierzu sollen die bestehenden Maßnahmen und Fördertöpfe evaluiert und weiterentwickelt werden.
- Prüfung einer Sanierungsoffensive für mehr qualitativ hochwertigen Wohnraum: Sowohl steuerlich als auch rechtlich werden Maßnahmen geprüft, die eine Sanierung und Attraktivierung von Bestandsgebäuden bzw. Bestandswohnungen zum Ziel haben.
- Novellierung des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG), insbesondere um die Sanierung von Bestandsimmobilien zu erleichtern – durch die Erweiterung auf Ratenpläne zur Sanierung –, um Nachverdichtung und den Erhalt der schützenswerten Gebäude sachgerecht zu gestalten.
Leistbare Mieten (S. 62)
- Sanierung und Dekarbonisierung Mietzinsbildung: Die Bestimmungen über die Mietzinsbildung werden dahingehend reformiert, dass die energetische Qualität der Gebäude und Wohnungen sowie getätigte oder unterlassene Maßnahmen zu deren Verbesserung im Sinne eines Bonus-Malus-Systems ausdrücklich Berücksichtigung finden. Dabei kann z.B. auf den Kennwert Endenergiebedarf bzw. ein erhebliches Energieeinsparungsergebnis abgestellt werden.
- Dekarbonisierung – Umsetzung: Es soll klare Maßnahmen (im MRG, WEG und WGG) geben, dies unter Berücksichtigung gerechtfertigter Ansprüche der Mieterinnen und Mieter/Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer im Sinne des § 8 Abs 3 MRG, § 10 MRG, § 16 Abs 7 WEG mit dem Ziel, die Dekarbonisierung des Wohnungsbestandes voranzutreiben. In diesem Zusammenhang soll auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Justiz zurückgegriffen werden.
06. REGIONEN, MOBILITÄT, KLIMA, LANDWIRTSCHAFT, SPORT
REGIONEN
Belebung der Ortskerne, Wohnen & Infrastruktur (S. 151)
- Um Leerstand in Ortskernen zu vermeiden und das baukulturelle Erbe zu erhalten, wird die Nutzung und Revitalisierung historischer Gebäude erleichtert und die Bürokratie abgebaut.
- Schaffung von leistbarem Wohnraum durch Zweckwidmung der Wohnbauförderung.
KLIMA- UND UMWELTSCHUTZ
Technologien
- Die Bundesregierung setzt zielgerichtete Initiativen, damit die heimische Bauwirtschaft Vorreiter bei den Gebäuden der Zukunft (Circular Buildings) wird.
07. BILDUNG, INNOVATION UND ZUKUNFT
Studierende (S.195)
- Wiedereinführung der staatlichen Studierendenheimförderung zur Sanierung und Errichtung leistbaren Wohnraums für Studierende.
Das gesamte Regierungsprogramm finden Sie hier.
Die Analyse des Fachverband Stein Keramik ist hier abrufbar.